Gasthörerinnen und Gasthörer sind an der Theologischen Fakultät Trier herzlich willkommen. Sie können an bis zu drei Vorlesungen mit Zustimmung der betreffenden Lehrenden teilnehmen. 
Das Vorlesungsangebot finden Sie hier. Zeiten und Räume der Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Porta-System der Universität Trier. Geben Sie in der Suche bitte den Namen der Lehrperson ein.


Als Gasthörer werden zugelassen:

  • Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, die ihre Studien ergänzen wollen

  • Studierende, die kein in der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes Reifezeugnis vorweisen können

  • Berufstätige und Senioren, die eine angemessene Vorbildung besitzen, ein planmäßiges Berufs- oder Fachstudium betreiben oder sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen, ohne den Vorschriften für die Immatrikulation zu genügen

Anmeldung und Antrag auf Gasthörerschaft

Bitte laden Sie den Antrag auf Gasthörerschaft herunter und füllen Ihn aus. Des Weiteren benötigen wir von Ihnen:

  • den Gasthörerschein
  • einen an die Fakultät adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag

Es werden keine Gebühren für Studien im Gasthörerstatus werden an der Theologischen Fakultät Trier erhoben.

Die Gasthörerschaft an der Theologischen Fakultät Trier berechtigt nicht, eine Nutzerkennung durch das Rechenzentrum der Universität Trier zu erhalten.