Gasthörer
Mit Zustimmung des betreffenden Dozenten können Gasthörer an Vorlesungen teilnehmen, wenn und soweit in den gewünschten Lehrveranstaltungen die ordentlichen Studierenden durch die Zulassung von Gasthörerinnen bzw. Gasthörern nicht behindert werden. |
Als Gasthörer werden zugelassen: Gebühren für Studien im Gasthörerstatus werden an der Fakultät nicht erhoben. Die Gasthörerschaft an der Theologischen Fakultät Trier berechtigt nicht, eine Nutzerkennung durch das Rechenzentrum der Universität Trier zu erhalten. |
Dem Antrag sind beizufügen: Liebe Gasthörerinnen, liebe Gasthörer, gemäß unserer Einschreibeordnung sind Gasthörer nur für Vorlesungen zugelassen. Über die Zulassung entscheiden die Dozentinnen und Dozenten. Das Vorlesungsangebot entnehmen Sie dem Verzeichnis "Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25".
Formulare per Klick als Datei zum Download: |