Gasthörer

Mit Zustimmung des betreffenden Dozenten können Gasthörer an Vorlesungen teilnehmen, wenn und soweit in den gewünschten Lehrveranstaltungen die ordentlichen Studierenden durch die Zulassung von Gasthörerinnen bzw. Gasthörern nicht behindert werden.

Als Gasthörer werden zugelassen:

Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, die ihre Studien ergänzen wollen,
Studierende, die kein in der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes Reifezeugnis besitzen,
Berufstätige und Senioren, die eine angemessene Vorbildung besitzen, ein planmäßiges Berufs- oder Fachstudium betreiben oder sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen, ohne den Vorschriften für die Immatrikulation zu genügen.
Die Zulassung als Gasthörer ist mit dem im Sekretariat der Theologischen Fakultät Trier (Universitätsring 19, 54296 Trier, Zi. E 302) erhältlichen Antragsformular zu beantragen.

Gebühren für Studien im Gasthörerstatus werden an der Fakultät nicht erhoben.

Die Gasthörerschaft an der Theologischen Fakultät Trier berechtigt nicht, eine Nutzerkennung durch das Rechenzentrum der Universität Trier zu erhalten.

Dem Antrag sind beizufügen:

1. der Gasthörerschein
2. ein adressierter und frankierter Rückumschlag

Liebe Gasthörerinnen, liebe Gasthörer,

gemäß unserer Einschreibeordnung sind Gasthörer nur für Vorlesungen zugelassen. Über die Zulassung entscheiden die Dozentinnen und Dozenten. Das Vorlesungsangebot entnehmen Sie dem  Verzeichnis "Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25".

 

Formulare per Klick als Datei zum Download:

Antrag

Gasthörerschein