Gasthörer
Mit Zustimmung des betreffenden Dozenten können Gasthörer an Vorlesungen teilnehmen, wenn und soweit in den gewünschten Lehrveranstaltungen die ordentlichen Studierenden durch die Zulassung von Gasthörerinnen bzw. Gasthörern nicht behindert werden. |
Als Gasthörer werden zugelassen: Gebühren für Studien im Gasthörerstatus werden an der Fakultät nicht erhoben. Die Gasthörerschaft an der Theologischen Fakultät Trier berechtigt nicht, eine Nutzerkennung durch das Rechenzentrum der Universität Trier zu erhalten. |
Dem Antrag sind beizufügen:
Angebot für Gasthörer/Innen Hinweis für das Sommersemester 2021 Liebe Gasthörerinnen, liebe Gasthörer, mit Blick auf die begrenzten Raumkapazitäten und den nach wie vor gültigen Abstandregelungen können wir leider auch im kommenden Sommersemester keine Gasthörer zulassen. Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf ein Wiedersehen, hoffentlich im Wintersemester 2021/22. Formulare per Klick als Datei zum Download:
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