Die Theologische Fakultät Trier will ein Ort sein, an dem sich ihre Mitglieder und Gäste respektvoll und wertschätzend begegnen. Sie bekennt sich zu Chancengerechtigkeit, Gleichbehandlung und Vielfalt und fördert ein vertrauensvolles, diskriminierungsfreies Arbeitsklima. Gerade in Kirche und Theologie gibt es jedoch großen Handlungsbedarf, um sexualisierter Gewalt und spirituellem Machtmissbrauch entgegenzuwirken. Das Schutzkonzept der Fakultät dient dazu, Sensibilität für das Thema zu fördern, Risikopotentiale zu minimieren, Prävention zu fördern und einer Kultur des Veschweigens entgegenzuwirken. Es soll dazu beitragen, einen sicheren Raum für Schutzbefohlene zu schaffen, indem es u.a. konkrete Möglichkeiten der Intervention und Hilfe bei grenzüberschreitendem und missbräuchlichem Verhalten aufzeigt.

Die Fakultätskonferenz der Theologischen Fakultät Trier hat das Institutionelle Schutzkonzept am 12. Dezember 2025 verabschiedet. Er tritt nach Prüfung durch den Magnus Cancellarius am 10. Juli 2026 in Kraft. Aufgrund einer Dienstvereinbarung mit der Mitarbeitervertretung an der Theologischen Fakultät Trier besitzt der Verhaltenskodex arbeitsrechtliche Verbindlichkeit [Download].


Einleitung

Die Theologische Fakultät Trier als kirchliche Hochschule in Rechtsträgerschaft des Bischöflichen Priesterseminars Trier will ein Ort sein, an dem sich ihre Mitglieder und Gäste respektvoll und wertschätzend begegnen. Sie bekennt sich zu Chancengerechtigkeit, Gleichbehandlung und Vielfalt und fördert ein vertrauensvolles, diskriminierungsfreies Arbeitsklima.

Diskriminierung sowie Machtmissbrauch durch sexualisierte, spirituelle und andere Gewalt bewirken dagegen ein Klima des Unbehagens, der Angst und Einschüchterung. Die Fakultät erwartet daher von all ihren Mitgliedern und Gästen ein Verhalten, das Diskriminierung sowie Machtmissbrauch durch sexualisierte, spirituelle und andere Gewalt nicht zulässt, sondern zu einem verantwortungsvollen Miteinander in einem Klima der Freiheit und Sicherheit beiträgt.

Es ist der Theologischen Fakultät Trier bewusst, dass es gerade in Kirche und Theologie einen großen Handlungsbedarf gegenüber sexualisierter Gewalt und spirituellem Machtmissbrauch gibt. Wir sehen es daher als unsere besondere Aufgabe an, Risikopotenziale zu minimieren, indem wir für Gefahren von gewalttätigem, missbräuchlichem und diskriminierendem Verhalten sensibilisieren, einer Kultur des Verschweigens und Vertuschens entgegentreten und Prävention fördern.

Diesem Ziel dient das vorliegende Schutzkonzept, das für das Personal, die Studierenden und Gäste in den Bereichen und Räumlichkeiten der Theologischen Fakultät Trier Anwendung findet. Das Schutzkonzept dient insbesondere der Prävention und Intervention bei Diskriminierung sowie bei Machtmissbrauch durch sexualisierte, spirituelle und andere Gewalt. Seine Erarbeitung erfolgte partizipativ unter Einbezug der Mitarbeitenden und Studierenden. Es basiert auf einer Risikoanalyse, bei der die im Priesterseminar und an der Universität benutzten Räume, vor allem aber die Situationen von Nähe und Abhängigkeit reflektiert wurden, die im Dienstbetrieb auftreten. Das Schutzkonzept soll dazu beitragen, einen sicheren Raum für Schutzbefohlene zu schaffen, indem es z. B. konkrete Möglichkeiten der Hilfe bei grenzüberschreitendem und machtmissbräuchlichem Verhalten aufzeigt.


Begriffsbestimmungen

Unter Missbrauch werden im Rahmen dieses Schutzkonzepts insbesondere folgende Grenzverletzungen und Formen von Übergriffen, Manipulationen und Gewalt verstanden:

  • sprachliche oder körperliche Belästigung und Bedrängen, Nötigung, Nachstellung (Stalking), unerwünschte Berührungen oder sexuelle Handlungen, sexualisierte Gewalt

  • unerwünschtes Zeigen und Anbringen von sexualisierten Darstellungen sowie sexualisierte Kommunikation jeglicher Art, z. B. sexuell motiviertes Anstarren oder Gestik sowie sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch

  • körperliche Gewalt

  • seelische oder psychische Misshandlung, beispielsweise Beschimpfungen, Abwertungen, Diffamierungen und Demütigungen

  •  Grenzüberschreitungen und Manipulationen durch spirituelle Gewalt

  • Mobbing (systematisches, regelmäßiges Schikanieren)

  • Ausübung von Gewalt sowie Verletzungen bzw. Herabwürdigung untereinander durch soziale Medien

  • Verletzungen bzw. Herabwürdigung durch Diskriminierung, beispielsweise Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Vorurteile wegen Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder Klassismus aufgrund sozialer Herkunft

Als besonders schwerwiegend wird Missbrauch angesehen, wenn er sich unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses am Studien- oder Arbeitsplatz gegen nachgeordnete oder abhängige Personen richtet und/oder einen möglichen Zusammenhang zwischen der Erfüllung sexueller Erwartungen und Studien- oder Qualifizierungserfolgen oder der beruflichen Weiterentwicklung herstellt, insbesondere auch in Bewerbungs- oder Prüfungssituationen.


Konkrete Vorgehensweisen

Präventionsmaßnahmen der Theologischen Fakultät Trier

Um das Risiko von Missbrauch an der Theologischen Fakultät Trier zu minimieren, werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Verpflichtende Präventionsschulung für alle Mitarbeitenden

  • Sensibilisierung der Mitglieder der Fakultät für die Thematik

  • Bereitstellung und Benennung von Beratungsangeboten

  • Implementierung des untenstehenden Verhaltenskodex 

  • Hinweis auf die Thematik in Stellenausschreibungen (“Wir erwarten einen aktiven Einsatz gegen Missbrauch”)

  • Anforderung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei Neuanstellung

Konkrete Maßnahmen für betroffene Personen

Die Theologische Fakultät Trier ermutigt betroffene Personen ausdrücklich, Missbrauch, Diskriminierung, sexualisierte, spirituelle und andere Gewalt nicht hinzunehmen, sondern sich dagegen zur Wehr zu setzen. Sie unterstützt und schützt diese Personen. Bei einem entsprechenden Verdacht oder Vorfall ist eine fachliche Bearbeitung mit besonderer Rücksichtnahme für die betroffenen Personen äußerst wichtig, auch um spätere Negativfolgen zu vermeiden. Personen, die von unangemessenem Verhalten betroffen sind oder solches beobachten, werden ausdrücklich ermuntert, den Vorfall bei einer der unten genannten zuständigen externen oder internen Ansprechpersonen zu melden. Dabei wird sichergestellt, dass der betroffenen Person sowie gegebenenfalls der Person ihres Vertrauens durch die Fakultät keine persönlichen, beruflichen oder studienbezogenen Nachteile entstehen.

 

a) Vorgehen bei Grenzverletzungen

Grenzverletzungen können aus Versehen geschehen und in der alltäglichen Realität einmalig oder selten vorkommen. Zu Grenzverletzungen gehören unpassende Berührungen und unangemessene Worte, auch in digitaler Kommunikation. Sie über-schreiten persönliche Grenzen, auch wenn die verletzenden Auswirkungen nicht zwingend beabsichtigt waren. Wenn solche Handlungen planvoll oder häufiger vor-kommen, fallen sie unter den Bereich des übergriffigen Verhaltens.

Handlungsempfehlungen bei Grenzverletzungen:

1. Grenzverletzungen können in manchen Fällen durch die beteiligten Personen selbst geklärt werden, etwa durch ein offenes Gespräch, eine Zusicherung, dass solches Verhalten nicht mehr vorkommt und eine ernst gemeinte Entschuldigung. Ein Hinweis auf den Verhaltenskodex kann hilfreich sein.

2. Wenn die betroffene Person den Eindruck hat, dass ein klärendes Gespräch nicht ausreicht oder wenn sie aus anderen Gründen Unterstützung erhalten möchte, ermutigen wir sie, sich an Dritte zu wenden. Dafür stehen insbesondere der Rektor/die Rektorin, die unten genannten Ansprechpersonen oder externe Beratungsstellen zur Verfügung. Ein vertrauliches Gespräch dient der Einschätzung der Ereignisse und der Erörterung weiterer Handlungsmöglichkeiten. Auch mit Menschen Ihres Vertrauens, die Sie in Ihrem privaten oder kollegialen Umfeld kennen, können Sie das, was Ihnen widerfahren ist, besprechen.

3. Wenn Sie als dritte Person eine Grenzverletzung miterleben oder indirekt wahrnehmen, sprechen Sie die betroffene Person in einem geschützten Rahmen darauf an. Fragen Sie, ob diese eine Thematisierung und Bearbeitung wünscht, gegebenenfalls auch später. Gemeinsam können Sie überlegen, wann, wo, in welcher Form und mit wessen Beteiligung weitere Schritte erfolgen sollen.

4. Wenn eine Person oder eine Gruppe im Sinne der obigen Bestimmung planvolle oder wiederholte Grenzverletzungen erfährt, sollen die Vorfälle in jedem Fall dokumentiert und eine externe Ansprechperson informiert werden. Diese nimmt eine fachliche Einschätzung vor und berät zu weiteren Schritten.

5. Wenn Personen selbst eine Grenzverletzung verursacht bzw. sich grenzüberschreitend verhalten haben, können sie sich bei einer der genannten Ansprechpersonen vertraulich beraten lassen, wie sie angemessen damit umgehen können. Es wird empfohlen, das Verhalten mit der betroffenen Person zu besprechen. Unpassende Verhaltensweisen kommen vor, und das offene Besprechen, auch von Verhaltensfehlern, stärkt eine Kultur der Transparenz und des stetigen Lernens.

 

b) Vorgehen bei übergriffigem Verhalten, Missbrauch und Straftaten

Hinweise auf übergriffiges Verhalten, Missbrauch und Straftaten sind grundsätzlich beim Rektor/bei der Rektorin der Theologischen Fakultät Trier oder den nach der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfsbedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst beauftragten Ansprechpersonen zu melden. Soweit eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter sich veranlasst sieht, Hinweise auf sexuellen Missbrauch weiterzuleiten, sind diese ebenfalls an die zuvor genannten Stellen zu melden. Zur Unterstützung können Sie sich auch an eine der unten genannten externen oder internen Ansprechpersonen wenden oder die Beratungswege nutzen. Alle Schritte zur Verfolgung eines angezeigten Vorwurfs erfolgen im Einvernehmen mit der betroffenen Person.

 

c) Pflichten der verantwortlichen Personen und Gremien

Eine Meldung von Missbrauch ist immer ernst zu nehmen. Geeignete Interventionsmaßnahmen sind einzuleiten. Die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten – der betroffenen, meldenden und beschuldigten Personen – sollen in der Bearbeitung geschützt werden. Mit betroffenen Personen ist zu besprechen, welche Formen von Unterstützung für sie aktuell oder später hilfreich sein könnten. Meldenden Personen ist bei Bedarf Beratung oder Supervision anzubieten. Beschuldigten Personen kann Beratung oder Supervision angeboten werden, wenn die Beschuldigten es wünschen.


Ansprechpersonen (Stand Juli 2026)

Interne Ansprechpersonen

Externe Ansprechpersonen und Beratungsstellen

Neben den internen stehen auch externe Ansprechpersonen zur Verfügung, die fachlich qualifiziert, meist von kirchlichen Strukturen unabhängig und für alle Fälle von Machtmissbrauch und Gewalt ansprechbar sind. Sie bieten vertrauliche Gespräche und Beratung an, auch wenn die Hilfe suchende Person anonym bleiben möchte. Sie kennen die Verfahrenswege und besprechen mit der jeweiligen Person mögliche hilfreiche Schritte.

Für das Bistum Trier gibt es zwei unabhängige Ansprechpersonen, bei denen Missbrauch gemeldet werden kann: https://www.bistum-trier.de/hilfe-soziales/hilfe-bei-sexualisierter-gewalt/hilfe-fuer-betroffene/index.html

Ursula Trappe, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Markus van der Vorst, Dipl.-Psychologe

 

In dieses Schutzkonzept sind Anregungen und Formulierungen aus dem Mantelschutzkonzept für die Prävention und Intervention bei Machtmissbrauch durch sexualisierte, spirituelle und andere Gewalt an der Theologischen Fakultät Paderborn (4. November 2024) sowie der Senatsrichtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz und Studienort Universität Trier (14. November 2016, geändert am 18. Oktober 2024) eingegangen. Wir danken für die Möglichkeit der Verwendung. 


Inkrafttreten und Bekanntgabe

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Homepage der Theologischen Fakultät Trier (“Bekanntmachungen”) in Kraft.*

*Für Beschäftigte im kirchlichen Dienst entfalten Regelungen dieses Schutzkonzeptes, soweit sie als arbeitsrechtliche Regelung im Sinne des § 1 der Bistums-KODA-Ordnung zu qualifizieren sind, dann rechtliche Wirkung, wenn die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst und zur Rahmenordnung-Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz von der Bistums-KODA beschlossen worden sind (vgl. Anlage 22 zur KAVO) und die Inhalte des Schutzkonzeptes mit diesen Regelungen übereinstimmen.


Anhang: Verhaltenskodex 

Um eine Kultur des respektvollen Miteinanders zu fördern, sind alle Mitglieder und Angehörigen der Fakultät gleichermaßen angehalten, ihr eigenes Verhalten, ihr Handeln und ihre Kommunikation darauf auszurichten, am Arbeitsplatz und im Studium ein diskriminierungs-, belästigungs- und gewaltfreies Klima zu schaffen. Zudem stehen sie in der Verantwortung, Respekt und Gleichbehandlung füreinander sicherzustellen und dazu gegenteiliges Verhalten zu korrigieren.

Eine achtsame Kommunikation als zentraler Baustein zwischenmenschlicher Interaktion stellt sicher, dass Prävention und Sicherheit keine leeren Worte auf dem Papier bleiben. Sie schafft ein gemeinsames Verständnis davon, wie miteinander umgegangen werden soll. Gute und gelingende Kommunikation ist dabei Kommunikation, die auf Respekt und Wertschätzung beruht.

 

Die nachfolgenden Aspekte des Verhaltenskodex sind bewusst in Ich-Form gehalten, weil es im respektvollen Miteinander um jede:n Einzelne:n geht:

1 Ich achte die Würde aller Personen, mit denen ich im Kontext der Fakultät in Kontakt trete und in Beziehung stehe. Ich kommuniziere auch in sachbezogenen Kontroversen respektvoll. Ich gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um, achte die psychische, körperliche und sexuelle Integrität der anderen, respektiere individuelle Grenzen und wahre insbesondere die in asymmetrischen Beziehungen gebotene Distanz. Diese Regeln gelten auch bei Studienreisen und Exkursionen, bei denen die sonst übliche Trennung von Studien- und Privatbereich nicht immer greift.

2 Ich trage mit meinem Verhalten zu einer Kultur des Respekts und der Gleichbehandlung bei, die Diskriminierungen, Machtmissbrauch und grenzverletzendem Verhalten entschieden entgegenwirkt. Ich lehne rassistische, diskriminierende und andere Menschen herabsetzende Sprache ab, verwende sie nicht und weise Personen, die sie verwenden, darauf hin, dies zu unterlassen.

3 Ich trage dazu bei, dass die Theologische Fakultät Trier ein Ort ist, an dem sich alle Menschen willkommen fühlen und an dem Diskriminierung jeglicher Art, z. B. Rassismus, Antisemitismus, Ausgrenzung aufgrund der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung, keinen Platz hat. Sollte ich diskriminierendes Verhalten bei anderen erleben, spreche ich die Person im Rahmen meiner Möglichkeiten darauf an oder suche mir Unterstützung.

4 Ich bin mir bewusst, dass auch im Raum der katholischen Kirche sowie der universitären Theologie Aussagen formuliert werden, die als diskriminierend und herabwürdigend empfunden werden können. Im Kontext von Studium, Lehre und Forschung werde ich entsprechende Inhalte mit reflektierter Sensibilität ansprechen und mit kritischer Aufmerksamkeit bearbeiten. Ich darf diese Sensibilität und Aufmerksamkeit auch für mich und andere erwarten und einfordern.

5 Akademische Theologie ist überwiegend ein Text- und Sprachgeschehen. Ich strebe eine diskriminierungssensible und gewaltfreie Sprache an und bin bereit, den eigenen Sprachgebrauch aufgrund kritischer Rückmeldungen zu überprüfen. Ich bemühe mich gerade in Kontroversen um respektvolle Kommunikation. Ich trage dazu bei, dass kontroverse Beiträge zur Sache und das Einfordern akademischer Standards diesen Kriterien genügen.

6 Theologie bearbeitet auch geistliche und existenzielle Fragen. Ich achte das spirituelle Selbstbestimmungsrecht jeder Person. Ich vermeide es, andere in ihren religiösen Überzeugungen und Einstellungen zu überwältigen, zu manipulieren oder herabzuwürdigen. Die aufgeklärte Distanz zu jeweils eigener Religiosität ist eine wesentliche Bedingung wissenschaftlicher Theologie. Ich trage in Studium, Lehre und Forschung dazu bei, dass diese intellektuelle Haltung entwickelt werden kann.

7 Ich bin mir der eigenen Macht- und Autoritätsposition im Gefüge universitärer Statusgruppen und deren Anfälligkeit für Missbrauch bewusst. Ich nutze Abhängigkeitsverhältnisse nicht zum Nachteil anderer aus und achte auf strikte Gleichbehandlung, insbesondere bei Prüfungen und Beurteilungen.

8 Für die Kommunikation zwischen Dozierenden und Studierenden verwende ich die seitens der Universität Trier bzw. Theologischen Fakultät bereitgestellten offiziellen Wege. Abweichend kann im Einvernehmen ein anderer Weg vereinbart werden, wenn dieser sachlich begründet ist.

9 Ich bin sensibel für gegenseitige kollegiale Hinweise auf mögliches Fehlverhalten, insbesondere Machtmissbrauch. Ich erkläre mich bereit, an der Aufklärung mitzuwirken, wenn mir selbst diskriminierendes oder grenzverletzendes Verhalten vorgeworfen wird. Außerdem bin ich bereit, mich bei festgestelltem Fehlverhalten beraten und unterstützen zu lassen, um solches Verhalten zu korrigieren.

10 Werde ich von Betroffenen auf das Fehlverhalten anderer angesprochen und um Rat und Unterstützung gebeten, werde ich in angemessener Weise und in Absprache mit den Betroffenen zu ihren Gunsten aktiv. Bei Verdacht auf Diskriminierung und Grenzverletzung biete ich, sofern mir dies ohne eigene Grenzverletzung möglich ist, Betroffenen meine Unterstützung an. Ich wende mich gegebenenfalls an die in diesem Präventions- und Schutzkonzept für Beratung und Beschwerden ausgewiesenen Stellen. Ich bin grundsätzlich bereit, im Rahmen von Beratungsprozessen an der Aufklärung von entsprechenden Vorwürfen und der Bearbeitung von Fehlverhalten mitzuwirken.

11 Ich kenne das Präventions- und Schutzkonzept der Fakultät mit Beschwerdewegen, Hilfemöglichkeiten und Interventionsmaßnahmen. Ich trage dazu bei, dass sich potenziell Betroffene von Diskriminierung und Grenzverletzungen angstfrei an die für Beratung und Beschwerden zuständigen Stellen wenden können.

12 Ich bin mir bewusst, dass Fehlverhalten, insbesondere sexualisierte Gewalt, im Sinne dieses Präventions- und Schutzkonzepts sanktioniert oder zur Anzeige gebracht werden kann. Ich weiß, dass die Fakultät den von solchem Fehlverhalten Betroffenen die Anzeige und damit die Eröffnung von Strafverfahren empfehlen und diese in entsprechenden Verfahren unterstützen wird.

Der Text des Verhaltenskodex orientiert sich weitgehend am Entwurf für einen Verhaltenskodex der Katholisch-Theologischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen vom 17. Januar 2024. Wir danken für die Möglichkeit der Verwendung.