Beurlaubung

 

 

 

 

Wer sein Studium unterbrechen, aber an der Theologischen Fakultät Trier weiter immatrikuliert bleiben will, hat bis spätestens zum Beginn der Lehrveranstaltungen des betreffenden Semesters einen Antrag auf Beurlaubung an den Rektor zu richten.

Die Beurlaubung kann nur aus triftigen Gründen (Krankheit, wirtschaftliche Schwierigkeiten, Vorbereitung auf ein akademisches Examen in einem zweiten Studiengang) gewährt werden, wird aber jeweils nur für ein Semester ausgesprochen.

Der Antragsteller wird schriftlich benachrichtigt. Nachweis des Krankenversicherungsschutzes und des gezahlten Sozialbeitrags (Studierendenwerksbeitrag) ist erforderlich.


Urlaubssemester zählen nicht als Studiensemester im Sinne der Prüfungsordnung.

Antrag auf Beurlaubung/ Fach bzw. Studienzielwechsel

Exmatrikulation

 

Die Exmatrikulation ist zu beantragen, wenn

 

  • die Abschlussprüfung im gewählten Studiengang bestanden wurde,
  • das Studium an einer anderen Hochschule fortgesetzt werden soll oder
  • das Studium abgebrochen wird.

Der Antrag ist mit dem Studienbuch im Sekretariat einzureichen.

Antrag auf Exmatrikulation