Beurlaubung
| Wer sein Studium unterbrechen, aber an der Theologischen Fakultät Trier weiter immatrikuliert bleiben will, hat bis spätestens zum Beginn der Lehrveranstaltungen des betreffenden Semesters einen Antrag auf Beurlaubung an den Rektor zu richten. Die Beurlaubung kann nur aus triftigen Gründen (Krankheit, wirtschaftliche Schwierigkeiten, Vorbereitung auf ein akademisches Examen in einem zweiten Studiengang) gewährt werden, wird aber jeweils nur für ein Semester ausgesprochen. Der Antragsteller wird schriftlich benachrichtigt. Nachweis des Krankenversicherungsschutzes und des gezahlten Sozialbeitrags (Studierendenwerksbeitrag) ist erforderlich.
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Exmatrikulation
| Die Exmatrikulation ist zu beantragen, wenn
Der Antrag ist mit dem Studienbuch im Sekretariat einzureichen. |