Geschichte und Rechtsstellung

Die Tradition theologischer Bildung in Trier reicht bis in die Antike zurück. Schon zur Zeit Kaiser Konstantins († 337) war Trier ein bedeutendes Zentrum des Christentums im Westen des Römischen Reiches. Bedeutende Kirchenväter wie Athanasius von Alexandrien († 373), Ambrosius von Mailand († 397) und Hieronymus († 420) wirkten hier, wurden hier geboren oder hielten sich zeitweise in Trier auf.

Mit der Gründung der alten Universität Trier im Jahr 1473 erhielt die Theologie einen festen Platz im akademischen Leben der Stadt. Diese erste Theologische Fakultät bestand bis 1798, als die französische Revolutionsregierung die Universität auflöste. Von 1805 an übernahm das Bischöfliche Priesterseminar die Aufgabe, die theologische Ausbildung in Trier fortzuführen – über eineinhalb Jahrhunderte hinweg.

Am 5. Juni 1950 errichtete Papst Pius XII. die zweite Theologische Fakultät Trier als kirchliche Hochschule päpstlichen Rechts am Bischöflichen Priesterseminar Trier. Bereits am 22. August desselben Jahres wurde sie durch das Land Rheinland-Pfalz als Hochschule mit allen akademischen Rechten, besonders dem Promotions- und Habilitationsrecht, staatlich anerkannt und am 30. September 1950 feierlich eröffnet.

Mit der 1970 neugegründeten Universität Trier besteht ein Kooperationsvertrag, der gemeinsame Studiengänge, Institute und Forschungsprojekte ermöglicht.

Seit 1992 ist die Fakultät auf dem Campus der Universität (Gebäude E) beheimatet. Einzelne Lehrveranstaltungen und festliche Anlässe finden weiterhin im traditionsreichen Bischöflichen Priesterseminar (Jesuitenstr. 13) statt. Dort befindet sich auch die theologische Fachbibliothek.

 


Statuten

Die Theologische Fakultät Trier ist eine kirchliche Hochschule päpstlichen Rechts mit staatlicher Anerkennung. Ihre rechtliche Verankerung bildet die Grundlage für Lehre, Forschung und akademische Abschlüsse und gibt Studierenden, Lehrenden und Partnerinstitutionen klare Orientierung und Sicherheit.

Statuten (PDF)